Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
27.05.2024 bis einschließlich 05.06.2024
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsicht offen.