Am 11.05.2026 tagte unter Vorsitz von Verbandsvorsteher Marcus Konrad die Forstverbandsversammlung.
Erstellung einer mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtungswerk) für den kommunalen Forstbetrieb des Forstverbandes Speicher;
Vorstellung und Beschlussfassung
Gemäß § 7 des Landeswaldgesetzes Rheinland-Pfalz (LWaldG) haben die Waldbesitzenden zur mittelfristigen Betriebsplanung und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft Betriebspläne für den Zeitraum von 10 Jahren aufzustellen.
Die Betriebsplanung für den Forstverband Speicher zum Stichtag 01.10.2026 wurde durch das Forstbüro Matt, Trier, erstellt.
Die Forstverbandsversammlung stimmte der vorgestellten Betriebsplanung zum Stichtag 01.10.2026 zu.
Feststellung des Jahresabschlusses des Forstverbandes Speicher für das Jahr 2023 und Entlastungserteilung
Die Forstverbandsversammlung stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest.
Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.124.085,90 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.636,67 € aus.
Die Finanzrechnung schließt mit einer freien Finanzspitze von 215.573,65 € ab.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.
Die Forstverbandsversammlung erteilte die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser vertreten hat.
Feststellung des Jahresabschlusses des Forstverbandes Speicher für das Jahr 2024 und Entlastungserteilung
Die Forstverbandsversammlung stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest.
Die Bilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.243.550,16 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung eine Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.121,31 € aus. Die Finanzrechnung schließt mit einer freien Finanzspitze von 53.061,58 € ab.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.
Die Forstverbandsversammlung erteilt die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser vertreten hat.