Abbildung: Ausschnitt B-Plan-Entwurf „Solarpark Am Ilgesgraben“
Aufstellungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs erfolgte ebenfalls in der o. g. Sitzung. Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Abgrenzung:
Das künftige Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Spangdahlem (ca. 1,5 km Entfernung) und südlich der Ortslage Gransorf (ca. 750 m Entfernung) und in unmittelbarer Nähe der Autobahn A60 (Anschlussstelle Spangdahlem). Östlich des Plangebietes befindet sich ein Mitfahrerparkplatz bzw. die Verkehrstrasse der Landesstraße L46. Im südlichen und westlichen Bereich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen an. In ca. 570 m Entfernung süd-östlicher Richtung beginnt das Areal des militärischen Flugplatzes Spangdahlem. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 14,66 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Spangdahlem, Flur 55:
Flurstücke Nr. 89, 90, 91, 92, 93 (teilw.), 94 (teilw.), 95 (teilw.), 96 (teilw.), 97 (teilw.), 98 (teilw.), 99 (teilw.), 100, 101 (teilw.), 103, 104, 105, 106, 107, 108 (teilw.) und 109 (teilw.).
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Die GP JOULE Projects GmbH aus Reußenköge beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Die Unterbringung der technischen Infrastruktur (z. B. Trafostation, Zentralwechselrichter) wird in Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,50 m erfolgen. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.
Da PV-FFA im Außenbereich nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Spangdahlem Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Spangdahlem seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren geändert.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
In seiner Sitzung am 23.05.2023 hat der Ortsgemeinderat Spangdahlem u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) – im Zeitraum von
Montag, den 12.06.2023 bis einschließlich
Mittwoch, den 12.07.2023.
In dieser Zeit liegt die Planung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher zu jedermanns Einsicht und zur Erörterung bereit. Der Plan ist einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher – www.vg-speicher.de – werden die Unterlagen unter
• Bürgerservice
• Bauleitplanung / Bebauungspläne im laufenden Verfahren
oder direkt unter dem Link
https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
für Sie bereitgehalten. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auch auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können Sie bis zum 12.07.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) einbringen.