Unsere Feld- und Waldwege – die sogenannten Wirtschaftswege – sind wichtige Infrastrukturen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für den Erhalt und die Pflege unserer Kulturlandschaft. Laut der gültigen Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Orenhofen dienen diese Wege vorrangig der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke (§ 4). Die Nutzung zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist ebenfalls zulässig – auf eigene Gefahr.
Nicht gestattet ist hingegen die zweckfremde Nutzung mit dem Auto, etwa als Abkürzung. Leider beachten das die wenigsten. Vor allem der Feldweg Laykaul (von Rothaus kommend in Richtung Speicher/Preist kurz vor dem Ortseingang Orenhofen) wird häufig als Schleichweg befahren. Ebenso kommt es immer wieder zu unzulässigen Zufahrten zur Schutzhütte, obwohl auch diese ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein soll.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (§ 22 LWaldG) hin: Das Befahren von Waldwegen ohne besondere Erlaubnis ist untersagt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Darüber hinaus haften Verursacher für Schäden am Wegekörper, die durch unzulässiges Befahren entstehen.
Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger:
Bitte respektieren Sie die Zweckbindung unserer Feld- und Waldwege.
Unsere Feldwege sind nicht für den hohen Pkw-Verkehr ausgelegt – durch die Überbeanspruchung leidet ihr Zustand deutlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Orenhofen und alle weiteren Satzungen sind auf der Website der Verbandsgemeinde unter:
https://www.vg-speicher.de/rathaus-gemeinden/unsere-gemeinden/orenhofen/#/Satzungen zu finden.