Am 07.06.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Norbert Schröder und im Beisein des Bürgermeisters Marcus Konrad, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen statt.
Beendigung der Trägerschaft Kita St. Vinzenzhaus und die damit verbundene Kostenbeteiligung;
Der Ortsgemeinderat stimmte zu, dass zur Aufrechterhaltung der Betreuungsplätze der Kita des St. Vinzenzhauses Speicher als Übergangslösung eine temporäre Containerlösung in Trägerschaft der Stadt Speicher errichtet werden soll.
Weiterhin wurde beschlossen, sich an den Kosten zur Errichtung der Containeranlage zu beteiligen, analog zu den Regelungen der bereits bestehenden Zweckvereinbarung vom 23.05.2018.
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Aufstellung einer Vorschlagsliste
Der Ortsgemeinderat nahm Sarah Schwerdfeger in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen auf.
Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat hat die Übertragung des Ansatzes für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO in Höhe von 4.000 Euro beschlossen.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen; Spende der Firma VA Metall- & Stahlbau GmbH & Co. KG aus Badem für die Kriegsgräber in der Ortsgemeinde Beilingen
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der Spende in Höhe von 500,00 Euro für die Kriegsgräber in der Ortsgemeinde Beilingen zu.
Vertragsangelegenheiten;
Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 11.05.2017
Der Ortsgemeinderat hat der Zusatzvereinbarung zugestimmt und Ortsbürgermeister Schröder zur Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt.
Vergaben;
Fassadensanierung Anbau Gemeindehaus Beilingen
Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag zur Fassadensanierung des Anbaus am Gemeindehaus an die Firma Maler- und Lackiermeister Stefan Dau aus Herforst zu einem Bruttoangebotspreis von 12.299,08 Euro.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB; Bauvoranfrage zur Errichtung einer Zwingeranlage für die Hundezucht auf dem Grundstück Gemarkung Beilingen, Flur 6, Flurstück Nummer 151 (Brückenstraße)
Der Ortsgemeinderat Beilingen versagte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Zwingeranlage für die Hundezucht auf dem Grundstück Gemarkung Beilingen, Flur 6, Flurstück Nummer 151 (Brückenstraße).