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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 25/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Kapellenstraße – 3. Änderung“ der Stadt Speicher

Der Stadtrat Speicher hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Offenlage der Planung informieren.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet am Ortsausgang der Kapellenstraße in der Stadt Speicher in Richtung Herforst / Beilingen. Es umfasst das Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 27, Flurstück Nr. 40. In (un-)mittelbarer Nachbarschaft befindet sich in südlicher Richtung, hinter einer Grünfläche, die Wohnbebauung des Merscheider Weges. Westlich grenzt es an ein bestehendes Gewerbegebiet bzw. an gewerblich genutzte Grundstücke an. In nördlicher Richtung wird der Geltungsbereich von der Verkehrsanlage „Kapellenstraße“ und in östlicher Richtung von einem Wirtschaftsweg eingefasst. Weiter östlich befindet sich das Naturschutzgebiet „Tongrube bei Speicher“ (NSG-71000-272) und der Biotopkomplex „Ehemalige Tongruben bei Speicher“ (BK-6005-0021-2009).

Planungsziel

Ziel der Planung ist die Herstellung bauplanungsrechtlicher Grundlagen zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes. Ein privater Investor beabsichtigt, hier einen Markt mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche zzgl. Parkplatz zu realisieren.

Die Stadt Speicher verfügt über ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) aus dem Jahre 2012, welches erstmals 2015 fortgeschrieben wurde (jedoch ohne abschließende Beschlussfassung). Das EZK weißt die zur Bebauung vorgesehene Fläche derzeit noch als Ergänzungsbereich aus. Im Zuge bzw. parallel zum o. g. Bauleitplanverfahren wird daher auch das EZK erneut fortgeschrieben, um eine Verträglichkeit der geplanten Neuansiedlung nachzuweisen und um die betroffenen Flächen in den zentralen Versorgungsbereich zu integrieren. Möglich ist dies, da unmittelbar angrenzend bereits Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind, die teilweise die Schwelle zur Großflächigkeit überschreiten. Insofern fügt sich das Vorhaben grundsätzlich in diese Struktur ein und kann dabei helfen, Speicher als Grundzentrum für die Nahversorgung zu stärken, was dem Ziel der Manifestierung des Zentrale-Orte-Konzeptes entspricht.

Offenlage

Der Stadtrat Speicher hat in seiner o. g. Sitzung die vorgelegten Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Offenlage derselben beschlossen.

Entsprechend dieses Beschlusses liegen die Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kapellenstraße – 3. Änderung“ mit Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und zwar im Zeitraum von

Montag, 03.07.2023 bis Freitag, 04.08.2023

zur allgemeinen Information öffentlich aus.

In dieser Zeit liegt die Planung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher zu jedermanns Einsicht bereit. Der Plan ist einzusehen:

Montag bis Mittwoch, von

8.30 Uhr – 12.00 Uhr

und von

14.00 Uhr– 15.30 Uhr,

Donnerstag, von

8.30 Uhr – 12.00 Uhr

und von

14.00 Uhr – 18.30 Uhr,

Freitag, von

8.30 Uhr – 12.00 Uhr.

Darüber hinaus kann die Planung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon: 0 65 62 / 64-42) auch während der übrigen Dienststunden eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher (www.vg-speicher.de) unter

=> Bürgerservice

=> Bauleitplanung / Bebauungspläne im laufenden Verfahren

=> B-Plan „Gewerbegebiet Kapellenstraße – 3. Änderung“

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zur Planung äußern (siehe auch folgenden Link: https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/).

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 04.08.2023 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) eingebracht werden.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Speicher, den 16.06.2023
gez. Hirschberg, Stadtbürgermeister

Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf „Gewerbegebiet Kapellenstraße – 3. Änderung“, Speicher