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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 25/2023
Verbandsgemeinde
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Speicher

Unter Vorsitz von Bürgermeister Konrad fand am 14. Juni 2023 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Speicher im Großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher statt.

Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 mit einer Gesamthöhe von 168.700,00 €.

Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom für Abnahmestellen die zum 31.12.2023 vertragsfrei werden

Die Stromverträge des Stromlieferanten Energie SaarLorLux AG für die beiden Sonderabnahmestellen Schulzentrum und Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher sowie für die entsprechenden Abnahmestellen der Verbandsgemeindewerke Speicher enden zum 31.12.2023.

Das Gremium nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Speicher ab 01.1.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Weiter wurde das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagserteilung namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Speicher vorzunehmen.

Die Verbandsgemeinde Speicher verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Speicher nach der Maßgabe Ökostrom ohne Neuanlagequote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen erfolgen.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025

Die Gaslieferverträge für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Speicher, mit Ausnahme der 3-Feld-Sporthalle) müssen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 neu vergeben werden.

Der Verbandsgemeinderat Speicher nahm die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeinde Speicher ab 1.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium wurde bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

Die Verbandsgemeinde Speicher verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Speicher nach der Maßgabe Bioerdgas mit 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen erfolgen.

Im übrigen Erdgas ohne Biogasanteil.

Feuerwehrgerätehaus Spangdahlem;

Fassadensanierung

Bürgermeister Konrad wurde durch den Verbandsgemeinderat Speicher ermächtigt, den Auftrag zur Fassadensanierung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Weiterhin wurde vorsorglich einer überplanmäßigen Ausgabe für diese Maßnahme beschlossen

Neubau Feuerwehrgerätehaus Beilingen;

Vorstellung der Entwurfsplanung

Der Verbandsgemeinderat sprach sich grundsätzlich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Beilingen aus.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 3 – 9 auszuschreiben. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Fachplanungsleistungen wie Statik und TGA auszuschreiben. Aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes sind die Planungsleistungen in einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschreiben. Mit der durchzuführenden Ausschreibung soll ein geeignetes Fachbüro beauftragt werden.

Bürgermeister Konrad wurde darüber hinaus ermächtigt, die entsprechenden Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Eine Überprüfung von alternativen Bauweisen zur Massivbauweise und ggfls. auch eine andere Anordnung des Gebäudekörpers auf dem Grundstück soll aufgrund der vorliegenden Kostenberechnung erfolgen.

Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der VG Speicher an der Grundschule Spangdahlem

Die aktuelle Personalkostenentwicklung, die gestiegene Betreuungsnachfrage und die Änderung der Kalkulation der Elternbeiträge zur Nachmittagsbetreuung der Grundschule Spangdahlem machen eine Änderung der Betreuungsordnung notwendig.

Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die neue Fassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Speicher an der Grundschule Spangdahlem und eine überplanmäßige Personalkostenausgabe in Höhe von 3.400,00 €.

Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der VG Speicher an der Grundschule Speicher

Auch für die Grundschule Speicher wird aufgrund der aktuellen Personalkostenentwicklung, der gestiegenen Betreuungsnachfrage und der Änderung der Kalkulation der Elternbeiträge zur Nachmittagsbetreuung der Grundschule Speicher eine Änderung der Betreuungsordnung notwendig.

Der Verbandsgemeinderat Speicher beschloss die neue Fassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Speicher an der Grundschule Speicher und eine überplanmäßige Personalkostenausgabe in Höhe von 11.000,00 €.

Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der VG Speicher an der Grundschule Preist

Die Grundschule Preist ist ebenfalls von steigenden Personalkosten, einer erhöhten Betreuungsnachfrage und der Änderung der Kalkulation der Elternbeiträge zur Nachmittagsbetreuung betroffen.

Das Gremium beschloss die neue Fassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Speicher an der Grundschule Preist und eine überplanmäßige Personalkostenausgabe in Höhe von 3.400,00 €.

Vergaben;

Varianten zum Spritzschutz im Bereich des Schulhofes Grundschule Speicher

Der Auftrag zur Lieferung zur Lieferung und Montage von Trittschutzgittern im Bereich des Schulhofs der Grundschule Speicher wurde vom Verbandsgemeinderat zu einer Angebotssumme in Höhe von 11.059,26 € an die Firma WIFRA, Großlittgen, vergeben.