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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 25/2025
Aus den Gemeinden
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Die Ortsgemeinde Orenhofen sucht Flächen zur naturschutzrechtlichen Kompensation des Bebauungsplangebietes „In den Deichen“

Abbildung: künftiger Geltungsbereich „In den Deichen“

Jeder Eingriff in Natur und Landschaft ist entsprechend der naturschutzrechtlichen Vorgaben auszugleichen bzw. zu kompensieren. Auch für den Bereich des (künftigen) Bebauungsplans „In den Deichen“, in welchem u. a. die neue Kindertagesstätte der Ortsgemeinde sowie bedarfsgerechte Wohnbebauung realisiert werden soll, sind solche Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Die Ortsgemeinde selbst verfügt leider nicht mehr über ausreichend geeignete Flächen. Daher möchten wir uns mit diesem Aufruf an interessierte Bürger wenden, die über geeignete Flächen, idealerweise auf Orenhofener Gemarkung (nachrangig aber gerne auch im Bereich der übrigen Verbandsgemeinde Speicher) verfügen bzw. bereit wären, diese zur Verfügung zu stellen.

Folgende Anforderungen werden an die Flächen gestellt:

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Es muss sich um eine (bestenfalls zusammenhängende), min. 5 ha große Fläche handeln.

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Die Fläche sollte bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Ackerland, intensiv genutzte und gedüngte Grün- und Weideflächen).

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Waldflächen oder Flächen, die unter die Voraussetzungen des § 30 BNatSchG (pauschaler Biotopschutz; z. B. Streuobstwiesen, Magerwiesen, usw.) fallen, kommen grundsätzlich nicht in Betracht!

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Die Flächen sollen verkauft werden (also ins Eigentum der Ortsgemeinde übergehen).

Ein unverbindliches Verkaufsinteresse kann gerne bis zum 18.07.2025 per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:

a.neufang@vg-speicher.de

Über Einzelheiten (wie beispielsweise den Kaufpreis) können wir derzeit, auch aufgrund des noch „jungen“ Verfahrensstandes, leider noch keine Auskünfte geben. Diese sind abhängig von verschiedenen Faktoren und letztendlich auch vom Ortsgemeinderat zu beschließen.

Es geht zunächst nur darum, ob grundsätzlich die Bereitschaft zum Verkauf entsprechender Flächen bestünde. Jedoch ist vorgesehen, die Angelegenheit mit etwaigen Interessenten im Rahmen eines persönlichen Gespräches zu erörtern.

Die Ortsgemeinde Orenhofen freut sich auf Ihre Rückmeldungen!

Orenhofen, den 13.06.2025
Leon Schmitz
Ortsbürgermeister