Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
22.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.