Am 20.06.2023 fand unter Vorsitz von Stadtbürgermeister Erhard Hirschberg eine Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Speicher statt.
1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet III“
| a) | Aufstellungsbeschluss |
| b) | Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
Der Hauptausschuss der Stadt Speicher hat dem Stadtrat folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet III – 1. Änderung“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus den beigefügten Anlagen. Der Bebauungsplan durchläuft das sog. Regelverfahren.
b) Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung:
Der Stadtrat erkennt die vorliegenden Vorentwürfe zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet III – 1. Änderung“ an und beschließt auf dieser Grundlage die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Diese sollen gem. § 4a Abs. 2 S. 1 BauGB gleichzeitig durchgeführt werden. Die Unterrichtung und Erörterung finden in Form einer öffentlichen Auslegung bzw. durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet statt.
Vergaben;
Tiefbauarbeiten am Sportplatz Speicher
| 1. | Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den v. g. Tiefbauarbeiten auf dem Sportplatzgelände nachträglich zuzustimmen. |
| 2. | Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Auftrag für die Sanierungs- und Tiefbauarbeiten am Sportplatzgebäude i. H. v. 31.842,72 € (brutto) an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Schneider + Lieser, Trier, zu erteilen. |
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| Weiterhin soll die Fa. Schneider + Lieser, beauftragt werden, die Zisterne zu setzen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 4.089,57 € |
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| Stadtbürgermeister Hirschberg teilt mit, dass der SV Speicher sich bereit erklärt hat, die Gesamtkosten der „Schmutzwasserzisterne“ i. H. v. rd. 4.000,- € (Zisterne inkl. Einbau) zu übernehmen. |
| 3. | Vorsorglich empfiehlt der Hauptausschuss, unabhängig vom möglichen Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung, überplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nach § 100 (1) S. 1 2. Alt. GemO. |