über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 und die Entlastungserteilung.
Der Ortsgemeinderat Preist hat in seiner Sitzung am 7. März 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
10.07.2023 bis einschließlich 18.07.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsicht offen.