In seiner Sitzung am 5. Juni 2025 hat der Stadtrat Speicher auf Grund der geltenden Rechtsvorschriften die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Grundlage der Stadtentwicklungsplanung zur Zentrenentwicklung und Einzelhandelssteuerung in der Stadt Speicher beschlossen.
Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB (analog) ortsüblich bekannt gemacht.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt ab sofort im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen – während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Jeder kann über den Inhalt des Konzeptes Auskunft verlangen.