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Ausgabe 27/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen

vom 25.06.2025

Am Mittwoch, dem 25. Juni 2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Gerd Schmitt und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Beilingen statt.

Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde Beilingen für das Haushaltsjahr 2025; Neuberatung der Grundsteuerhebesätze nach kommunalaufsichtlicher Beteiligung

Der Ortsgemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Beilingen für das Haushaltsjahr 2025.

Der Rat musste nachträglich eine Anhebung der Hebesätze beschließen, da der Haushalt nicht ausgeglichen war bzw. ist und dadurch keine Freigabe der Kommunalaufsicht erhält, sollten die Hebesätze unterhalb des Nivellierungsniveaus verbleiben.

Landesförderung "Regionales Zukunftsprogramm"

Der Ortsgemeinderat stimmte den Maßnahmenvorschlägen zu und nahm eine Priorisierung vor.

Vertragsangelegenheiten;

Gestattungsvertrag zwecks Wege- und Kabeltrassennutzung

Auf den Gemarkungen Preist und Orenhofen besteht die Absicht eines Betreibers zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Diese muss an das Umspannwerk Beilingen zum Zwecke der Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Für die Verlegung der Kabelleitungen sollen Flächen der Ortsgemeinde Beilingen in Anspruch genommen werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte einem Wege- und Kabeltrassennutzungsvertrag grundsätzlich zu und bevollmächtigte Ortsbürgermeister Schmitt zur Vertragsunterzeichnung.

Vertragsangelegenheiten;

Nutzungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Kabelinfrastruktur

Auf der Gemarkung Zemmer plant ein Investor die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Diese muss ebenfalls an das Umspannwerk Beilingen zum Zwecke der Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Für die Verlegung der Kabelleitungen sollen Flächen der Ortsgemeinde Beilingen in Anspruch genommen werden.

Der Gemeinderat erhob hinsichtlich des Vertragsentwurfs und der geplanten Trassenführung erhebliche Bedenken und lehnte einen vorgelegten Vertragsentwurf ab.

Vertragsangelegenheiten;

Nutzungsvereinbarung über eine vorübergehende Flächeninanspruchnahme

Ein Grundstück im künftigen Gewerbegebiet Speicher wird vorübergehend zur Bodenzwischenlagerung in Anspruch genommen. Dieses kann nur über eine im Eigentum der Ortsgemeinde Beilingen stehenden Wegeparzelle, deren Beschaffenheit befestigt werden muss, angefahren werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der vorgelegten Nutzungsvereinbarung zu und ermächtigte Ortsbürgermeister Schmitt zur Vertragsunterzeichnung.