Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aus den Ortsgemeinden Auw an der Kyll, Beilingen, Herforst, Hosten, Orenhofen, Philippsheim, Preist, Spangdahlem und der Stadt Speicher liegen in der Zeit
vom 17. Juli bis einschließlich 24. Juli 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher, Zimmer 103, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).