Am 03.07.2023 fand unter Vorsitz von Stadtbürgermeister Erhard Hirschberg und im Beisein von Bürgermeister Konrad eine Sitzung des Stadtrates Speicher statt.
Temporäre Erweiterung der Kita Speicher nach Beendigung der Trägerschaft Kita St. Vinzenzhaus – Standortfrage
Der Stadtrat beschloss, dass als Standort für die
temporäre Containeranlage das städtische Grundstück Flur 23, Flurstück 58, der sogenannte „Festplatz“ genutzt werden soll.
Weiterhin beschloss der Stadtrat Speicher, die Haushaltsmittel, die ursprünglich für den notwendigen Umbau bzw. die Sanierung der Kindertagesstätte im St. Vinzenzhaus vorgesehen waren, umzuwidmen. Die Mittel sollen nunmehr Verwendung für die temporäre Containeranlage der Kita Speicher finden.
Ebenso stimmte der Stadtrat Speicher zu, dass überplanmäßige Ausgaben getätigt werden können, sofern die Mittel nicht ausreichen.
Vergaben;
Errichtung einer temporären Kindertagesstätte; Planungsauftrag zur Teiländerung des Bebauungsplans Wiedenhofen
Der Stadtrat Speicher hat den Auftrag zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans „Wiedenhofen“ an das Planungsbüro I-S-U aus Bitburg für ein Gesamthonorar von 9.295,09 EUR vergeben. Gleichzeitig wurde, sofern erforderlich, einer entsprechenden überplanmäßigen Auszahlung / einem überplanmäßigen Aufwand zugestimmt. Sofern überplanmäßige Auszahlungen erforderlich werden, wird der Rat entsprechend informiert.
Vergaben;
Tiefbauarbeiten am Sportplatz Speicher
Der Stadtrat beschloss, den v. g. Tiefbauarbeiten auf dem Sportplatzgelände nachträglich zuzustimmen.
Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die Sanierungs- und Tiefbauarbeiten am Sportplatzgebäude i. H. v. 31.842,72 € (brutto) an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Schneider + Lieser, Trier, zu erteilen.
Weiterhin soll die Fa. Schneider + Lieser, beauftragt werden, die Zisterne zu setzen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 4.089,57 €
Stadtbürgermeister Hirschberg teilte mit, dass der SV Speicher sich bereit erklärt hat, die Gesamtkosten der „Schmutzwasserzisterne“ i. H. v. rd. 4.000,- € (Zisterne inkl. Einbau) zu übernehmen.
Vorsorglich beschloss der Stadtrat, unabhängig vom möglichen Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung, überplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nach § 100 (1) S. 1 2. Alt. GemO.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;
Spende der Volksbank Eifel eG zu Gunsten der Stadt Speicher
Der Stadtrat stimmte einer zweckgebundenen Spende für die Errichtung eines Waldklassenzimmers i. H. v. 7.000,- € zu.