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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 28/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

3. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Auw a. d. Kyll vom 1. Juli 2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

§ 3 Nr. 1 erhält folgende neue Fassung:

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

Verfügung über Gemeindevermögen, Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.500,-- EUR im Einzelfall.

Art. 2

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Auw a. d. Kyll, den 1. Juli 2025
gez. Kirsch, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, den 4. Juli 2025
gez. Konrad, Bürgermeister