Aufgrund von Baumfällarbeiten wird eine Fahrbahnhälfte der L39 im Bereich zwischen Ortsausgang Speicher und Einfahrtsbereich zum Gewerbegebiet Herforster Straße am 24.07.2025 temporär nicht befahrbar sein. Ein entsprechender Ampelverkehr wird eingerichtet.
Zur Fällung der Bäume innerhalb der gesetzlichen Schonfrist gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, liegt eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm vor. Die Bäume müssen, aus verkehrssicherungstechnischen Gründen, zeitnah entfernt werden.