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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde
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Reinigungspflicht und Räum- und Streupflicht an öffentlichen Straßen

Wir möchten Sie aufgrund der aktuellen Witterung auf die bestehenden Reinigungspflichten an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen hinweisen.

Nach den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Speicher sind die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung verpflichtet. Das Säubern der Straße und Gehwege umfasst insbesondere die Beseitigung von Schnee, Eis und das Streuen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass der weggeräumte Schnee so zu lagern ist, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten.

gez. Konrad
Bürgermeister