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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 30/2022
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung, Aufstellung Bebauungsplan "Solarpark Aufm Mühlenbüsch"

Abbildung 1: Ausschnitt B-Plan-Entwurf „Solarpark Aufm Mühlenbüsch“

Abbildung 2: Geltungsbereich „Solarpark Aufm Mühlenbüsch“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Aufm Mühlenbüsch“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

in Form einer öffentlichen Auslegung

Aufstellungsbeschluss:

Der Ortsgemeinderat Preist hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs erfolgte ebenfalls in der o. g. Sitzung. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Solarpark Aufm Mühlenbüsch” wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Abgrenzung:

Das künftige Plangebiet befindet sich nord-westlich der Ortsgemeinde Preist, oberhalb der Bebauung entlang der Auwer Straße. Westlich und süd-westlich grenzen Waldflächen, südlich die vorhandene Bebauung entlang der Auwer Straße an den Geltungsbereich. In nördlicher bzw. nord-östlicher Richtung befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, gefolgt von einem Aussiedlerhof und weiteren Teilen des Siedlungskörpers von Preist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 8,3 ha folgende Grundstücke:

Gemarkung Preist, Flur 17:

Flurstücke Nr. 1 (teilw.), 2, 3/1, 3/2 (teilw.), 19 und 21

Gemarkung Preist, Flur 19:

Flurstücke Nr. 40, 41 und 42 (teilw.)

Die genaue Lage ist aus den nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildungen (1 und 2) zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:

Die WESGreen GmbH aus Föhren beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.

Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Photomodule beginnen etwa 0,70 m bis 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation) werden kleine Standardcontainer mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,50 m aufgestellt. Um auf Angebot und Nachfrage im Stromnetz reagieren zu können, ist zu erwarten, dass die PV-FFA in Zukunft mit einem Stromspeicher nachgerüstet wird. Art und bauliche Auswirkungen des Stromspeichers sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder über eine Mulchmahd gepflegt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.

Da PV-FFA im Außenbereich nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Preist Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Preist seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren geändert.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

In seiner Sitzung am 12.07.2022 hat der Ortsgemeinderat Preist u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen - bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) - im Zeitraum von

Montag, den 08.08.2022 bis einschließlich

Freitag, den 09.09.2022.

In dieser Zeit liegt die Planung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher zu jedermanns Einsicht bereit. Der Plan ist einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:

Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr,

Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,

Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher - www.vg-speicher.de - werden die Unterlagen unter

  • Bürgerservice
  • Bauleitplanung / Bebauungspläne im laufenden Verfahren
  • Preist

für Sie bereitgehalten. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auch auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können Sie bis zum 09.09.2022 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) einbringen.

Preist, den 22. Juli 2022
gez. Dr. Edgar Haubrich, Ortsbürgermeister