Aus gegebener Veranlassung weist die Verwaltung nochmals auf folgendes hin:
Seit 2019 hat sich das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geändert. Das Gesetz besagt unter anderem, dass der Fachhandel für die kostenlose Rücknahme eines vergleichbaren Altgeräts verantwortlich ist. Wenn der Händler das Neugerät nach Hause liefert, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen. Kauft man also einen neuen Fernseher, muss der Händler den alten Fernseher zurücknehmen und fachgerecht verwerten.
Kleingeräte wie Toaster, elektrische Zahnbürste und Co. müssen auch ohne Neukauf kostenlos in haushaltsüblicher Menge zurückgenommen werden, egal wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Seit 2022 ist die Rückgabe nicht nur beim Fachhandel, sondern auch in Supermärkten, Discountern oder sogar beim Online-Händler möglich. Einzig größere Geräte wie Fernseher, Waschmaschine u.ä. können nur dann abgegeben werden, wenn ein neuer Apparat gekauft wird.
Aber was, wenn man die neue Waschmaschine im Internet bestellt hat? Auch Onlineanbieter oder TV-Shopping-Anbieter müssen die Rücknahme sicherstellen. Meist tun sie dies in Form eines kostenlosen Rücksendeetiketts. Mit der Abholung wird dann der entsprechende Paketdienst beauftragt.
Die A.R.T. Trier bietet die kostenlose Annahme im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Rittersdorf an.
Anschrift:
An der L 9, Ortsteil Bildchen
54636 Rittersdorf
Öffnungszeiten:
Montag – Samstag 08.00 – 16.00 Uhr
Bitte nehmen Sie von den Angeboten Gebrauch!
Weitere Information finden Sie unter www.art-trier.de
Die Rückgabe von Altgeräten auf dem Bauhof der Stadt Speicher ist nicht mehr möglich.