Titel Logo
Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 30/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung, 12. Änderung der Friedhofsgebührensatzung, Preist

12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Preist vom 17. Juli 2024

Der Ortsgemeinderat Preist hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung, der §§ 1,2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der z. Zt. geltenden Fassung und § 29 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Preist die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

Die Ziffer 1 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Preist wird wie folgt ergänzt:

1.4

Baumgrabstätten

1.41

Überlassung einer Baumgrabstätte

für Urnenbestattungen  —  750,00 EUR

Art. 2

Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Preist, 17. Juli 2024
gez. Dr. Haubrich
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, 17. Juli 2024
gez. Konrad
Bürgermeister