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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 30/2024
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

6. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Speicher vom 22. Juli 2024

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

§ 3 Absatz 2 enthält folgende neue Fassung:

Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 11 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

Art. 2

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Speicher, den 22. Juli 2024
gez. Konrad
Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, den 22. Juli 2024
gez. Konrad
Bürgermeister