Die Grillhütte der Ortsgemeinde Preist wird als kommunale Einrichtung gegen eine Nutzungsgebühr an Bürgerinnen und Bürger vermietet und erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit.
Leider musste in jüngster Zeit wiederholt festgestellt werden, dass das Gelände und die Grillhütte ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung genutzt werden. Dabei kam es unter anderem zu unerlaubtem Campen und Lagern auf dem Gelände. Darüber hinaus wurden mehrfach erhebliche Verschmutzungen festgestellt, da Müll und sonstige Abfälle zurückgelassen wurden.
Besonders bedauerlich ist, dass es zuletzt auch zu Vandalismus gekommen ist. Sowohl Teile des Bauwerks als auch mehrere Bäume wurden mutwillig beschädigt. Nach aktuellem Kenntnisstand wurden hierfür unter anderem Äxte eingesetzt.
Die Ortsgemeinde Preist weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Grillhütte ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zulässig ist. Die wiederholten Verstöße sowie die verursachten Schäden verursachen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern beeinträchtigen auch die Nutzungsmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Ortsgemeinde wird dieses Verhalten künftig nicht mehr dulden. Widerrechtliche Nutzungen, Sachbeschädigungen und sonstige Verstöße werden konsequent verfolgt und in jedem festgestellten Fall zur Anzeige gebracht.
Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gemeindlichen Einrichtung, damit die Grillhütte auch weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern in einem ordentlichen Zustand zur Verfügung stehen kann.