Titel Logo
Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 31/2022
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Preist vom 26. Juli 2022

Der Ortsgemeinderat Preist hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung, der §§ 1,2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der z. Zt. geltenden Fassung und § 28 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Preist die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

Die Ziffer 2 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Preist erhält folgende neue Fassung:

2. Ausheben und Schließen von Gräber

2.1

Reihengrab für Verstorbene

2.11

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr  —  300,-- EUR

2.12

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr  —  750,-- EUR

2.13

Urnenbeisetzung je Beisetzung  —  220,-- EUR

Art. 2

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Preist, 26. Juli 2022
gez. Dr. Haubrich, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, 29. Juli 2022
gez. Rodens, Bürgermeister