Abbildung: Ausschnitt B-Plan-Entwurf „Gewerbegebiet III – 1. Änderung“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung / Bereitstellung im Internet
Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat Speicher hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs erfolgte ebenfalls in der o. g. Sitzung. Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Abgrenzung:
Das künftige Plangebiet grenzt unmittelbar an das bestehende, in westlicher Richtung gelegene „Gewerbegebiet Erweiterung“ an. Im Norden wird es eingegrenzt durch den Verlauf der Landesstraße L39. Östlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg sowie dahinter liegende land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Das gleiche gilt für den Süden. Der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 21 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Speicher, Flur 18:
Flurstücke Nr. 80/2 (teilw.), 80/5 (teilw.), 80/15, 80/16, 80/17, 80/18, 80/19, 105/1, 105/2, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 127, 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132, 133, 134.
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Anlass zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet III“ ist die dauerhaft anhaltende Nachfrage nach gewerblich-industriell nutzbaren Grundstücksverfügbarkeiten in der Stadt Speicher. Diese kann gegenwärtig auf Grund eines Mangels an verfügbaren Baugrundstücken nicht bedient werden. Der bestehende Bebauungsplan ist in seiner derzeitigen Fassung nicht wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar.
Neben der Entwicklung gewerblich-industriell nutzbarer Flächen werden weiterhin folgende Planungsansätze / Ziele verfolgt:
| - | Schaffung einer wirtschaftlich sinnvollen Erschließung weiterer bedarfsgerechter Gewerbeflächen in der Stadt Speicher, |
| - | Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen im Grundzentrum Speicher, |
| - | Sicherung einer adäquaten verkehrlichen Erschließung bei nachfragegerechter Grundstücksparzellierung, |
| - | Unmittelbarer Anschluss an die westlich vorhandenen, gewerblich genutzten Strukturen, |
| - | Anbindung an eine regionale Verbindungstrasse (L 39), |
| - | Einbindung in die umgebende Landschaft. |
Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung:
In seiner Sitzung am 20.07.2023 hat der Stadtrat Speicher u. a. beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch Bereitstellung der Unterlagen zum Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Speicher (www.vg-speicher.de) im Zeitraum von
Montag, den 14.08.2023 bis einschließlich
Mittwoch, den 13.09.2023.
Unter
- Bürgerservice
- Bauleitplanung
- Bebauungspläne im laufenden Verfahren
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
werden die Unterlagen für Sie bereitgehalten. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Vorwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
| Montag bis Mittwoch, | von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr, |
| Donnerstag, | von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr, |
| Freitag, | von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr. |
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Vorentwurf können bis zum 13.09.2023 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.