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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 32/2022
Verbandsgemeinde
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Liebe Veranstalter und Vereine,

Sie organisieren Volksfeste, Konzerte etc. im Bereich der Verbandsgemeinde Speicher und beleben so das kulturelle Leben.

Damit allen Teilnehmern eine möglichst sichere Veranstaltung durch Sie geboten wird sind im § 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Regelungen enthalten auf die wir Sie aufmerksam machen wollen.

1.

Eine Veranstaltung unter freiem Himmel an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen ist uns mindestens 3 Monate vorher anzuzeigen. Nehmen voraussichtlich mehr als 15.000 Personen teil ist die Anzeige mindestens 6 Monate vorher zu machen.

2.

Bei einer Veranstaltung mit mehr als 5.000 Teilnehmern muss außerdem ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden.

3.

Bei einer Veranstaltung mit weniger als 5.000 Teilnehmern kann ein Sicherheitskonzept durch uns verlangt werden. Das prüfen wir jeweils im Einzelfall. Das können wir aber nur dann prüfen, wenn Sie uns über Ihre Veranstaltung frühzeitig informieren.

Damit Ihre Veranstaltung wie von Ihnen geplant durchgeführt werden kann empfehlen wir dringend frühzeitig Kontakt zur örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Speicher aufzunehmen. Am Besten geschieht das sobald Sie sich für einen Veranstaltungstermin entschieden haben. Dann können die notwendigen Planungen und Prüfungen erfolgen und Sie erhalten rechtzeitig die Genehmigung.

Nutzen Sie die Möglichkeiten und sprechen Sie uns an.

Verbandsgemeinde Speicher
gez. Konrad, Bürgermeister