Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Preist hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.07.2022 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte anschließend im Zeitraum vom 08.08.2022 bis 09.09.2022. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch den Ortsgemeinderat Preist am 18.07.2023 einer Abwägung unterzogen.
Abgrenzung:
Das künftige Plangebiet befindet sich nord-westlich der Ortsgemeinde Preist, oberhalb der Bebauung entlang der Auwer Straße. Westlich und süd-westlich grenzen Waldflächen, südlich die vorhandene Bebauung entlang der Auwer Straße an den Geltungsbereich. In nördlicher bzw. nord-östlicher Richtung befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, gefolgt von einem Aussiedlerhof und weiteren Teilen des Siedlungskörpers von Preist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 8,7 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Preist, Flur 17:
Flurstücke Nr. 1 (teilw.), 2, 3/1, 3/2 (teilw.), 19, 20 und 21
Gemarkung Preist, Flur 19:
Flurstücke Nr. 39 (teilw.), 40, 41 und 42 (teilw.)
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Die WESGreen GmbH aus Föhren beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Photomodule beginnen etwa 0,70 m bis 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,00 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation) werden kleine Standardcontainer mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,00 m aufgestellt. Um auf Angebot und Nachfrage im Stromnetz reagieren zu können, ist zu erwarten, dass die PV-FFA in Zukunft mit einem Stromspeicher nachgerüstet wird. Art und bauliche Auswirkungen des Stromspeichers sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die maximale Grundfläche für Nebenanlagen (inkl. Stromspeicher) beträgt 40 m². Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder über eine Mulchmahd gepflegt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.
Da PV-FFA im Außenbereich – zumindest an der hier vorgesehenen Stelle – nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Preist Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Preist seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren geändert.
Offenlagebeschluss:
In seiner Sitzung am 18.07.2023 hat der Ortsgemeinderat Preist u. a. beschlossen, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Entwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von
Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich
Mittwoch, den 20.09.2023
unter
-> Bürgerservice
-> Bauleitplanung
-> Bebauungspläne im laufenden Verfahren
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können abgerufen bzw. eingesehen werden:
| 1. | Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zur Bewertung der Umweltsituation und zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung v.a. auf Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen. |
| 2. | Biotoptypenkartierung und Baumkartierung des Büros BGHplan vom 18. Mai 2022 |
| 3. | Magnetische Prospektion - Bericht über Archäomagnetik und Auswertung auf Kampfmittel des Büros geoFact vom 01. März 2022 |
| 4. | Blendgutachten für den Solarpark Preist des Ingenieurbüros MeteoServ vom 5. Dezember 2022 |
| 5. | Kurzbericht zur Brutvogelkartierung des Sachverständigen Stefan Heyne vom 5. Oktober 2021 |
| 6. | Baumgutachten des Sachverständigen Miroslav Dvoroznak vom 17. Februar 2022 |
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 20.09.2023 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte bzw. nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung sind.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Speicher wird bzgl. aller in der Verbandsgemeinde geplanten Anlagen im Parallelverfahren fortgeschrieben.
Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Solarpark Aufm Mühlenbüsch“