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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 34/2022
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung, Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

1.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungs-behörde - hat mit Schreiben vom 28.07.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros BGHplan, Trier, Odernheim, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Spangdahlem, in der Verbandsgemeinde Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

2.

Die Firma GP Joule Projects GmbH, Reußenköge, plant die Errichtung einer erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der o.g. Gemarkung mit einer Gesamtgröße von ca.15 ha.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben

mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 05.09. bis 04.10.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

VG Speicher: www.vg-speicher.de

4.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 18.10.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Katharina Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Herrn Neufang (a.neufang@vg-speicher.de) abgegeben werden.

5.

Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.