Der Ortsgemeinderat Preist hat in der Sitzung am 24. April 2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung der Jagdgenossenschaft Preist folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.570 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 21.910 €
das Jahresergebnis auf — -7.340 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — -7.340 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 7.340 €
Eine Umlage von den Jagdgenossen wird nicht erhoben.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 73.115 €. Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt gem. Planung 75.235 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 67.895 €.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung und –plan der Jagdgenossenschaft Preist für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung
in der Zeit vom 2. September
bis einschließlich 10. September 2024
während der Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher in 54662 Speicher, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.