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Ausgabe 36/2022
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung, 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Philippsheim

9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofes der Ortsgemeinde Philippsheim vom 22. August 2022

Der Ortsgemeinderat Philippsheim hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung, der §§ 1,2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der z. Zt. geltenden Fassung und § 28 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Philippsheim die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

Die Ziffer 3 der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Philippsheim erhält folgende neue Fassung:

3.

Ausheben und Schließen der Gräber

3.11

Reihengrab für Verstorbene

3.111

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

3.212

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

3.113

Urnenbeisetzung je Beisetzung

3.12

Wahlgräber

3.121

pro Erdbestattung

3.122

Urnenbeisetzung

3.3

zusätzliche Gebühr für Tieferlegung

Art. 2

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Philippsheim, 22. August 2022
gez. Ibisch, Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, 01. September 2022
gez. Konrad, Bürgermeister