Am Dienstag, dem 05.09.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Wolfgang Horn im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Orenhofen statt.
Dachsanierung Eifellandhalle;
- Ergebnis der Begutachtung durch einen Sachverständigen
- Festlegung von Umfang und Art der Sanierung
| 1. | Aufgrund der Dringlichkeit beschloss der Ortsgemeinderat, die Dachsanierung der Eifellandhalle noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Der Ortsgemeinderat entschied sich für die Ausführung einer Stehfalzeindeckung mit beschichtetem Aluminium. Eine Erneuerung der Abhangdecke mit Wärmedämmung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. |
| 2. | Ortsbürgermeister Horn wurde ermächtigt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung, die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Ortsgemeinderat wird über das Ergebnis entsprechend informiert. |
| 3. | Die notwendigen Haushaltsmittel werden, je nach Erforderlichkeit / Zweckmäßigkeit, im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung oder durch Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. |
Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Am Johannisgraben"
a) Anerkennung Vorentwurf
b) Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
| a) | Anerkennung des Vorentwurfes: |
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| Der Ortsgemeinderat Orenhofen billigte die vorliegenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Am Johannisgraben“. |
| b) | Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung: |
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| Der Ortsgemeinderat Orenhofen beschloss die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der gebilligten Vorentwurfsunterlagen. Diese werden gem. § 4a Abs. 2 S. 1 BauGB gleichzeitig durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet / öffentliche Auslegung durchgeführt. |
Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Bei Mauerkreuz";
a) Anerkennung Vorentwurf
b) Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
| a) | Anerkennung des Vorentwurfes: |
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| Der Ortsgemeinderat Orenhofen billigte die vorliegenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Solarpark Bei Mauerkreuz“. |
| b) | Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung: |
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| Der Ortsgemeinderat Orenhofen beschloss die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der gebilligten Vorentwurfsunterlagen. Diese werden gem. § 4a Abs. 2 S. 1 BauGB gleichzeitig durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet / öffentliche Auslegung durchgeführt. |
Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie "Erweiterung/ Neubau der KiTa Orenhofen"
Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen des Büros Mathey + Partner, vertreten durch Herrn Eric Mathey, zur Kenntnis. Eine Grundsatzentscheidung in der vorliegenden Sache erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Vergaben;
Schallabsorbierende Elemente zur Verbesserung der Raumakustik in der KiTa Orenhofen
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Anbringung von Akustik-Deckensegel an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Wolfers & Wolfers zu einem Auftragswert i. H. v. 7.868,28 € (brutto) zu vergeben.
Vergaben;
Generalsanierung Grundschule Orenhofen - Grundsatzbeschluss zur Vergabe von
Bauleistungen
Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister, alle mit der Sanierungsmaßnahme anstehenden Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Ortsgemeinderat wird über die durchgeführten Vergaben jeweils informiert.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen - Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Orenhofen, Flur 26, Flurstück Nummer 312/1 (Außenbereich)
Der Ortsgemeinderat Orenhofen versagte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Orenhofen, Flur 26, Flurstück Nummer 312/1 (Außenbereich).
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen;
Spende der Naturschutzstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm für das Anpflanzen heimischer Sträucher in Orenhofen
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.