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Ausgabe 38/2026
Aus den Gemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Spangdahlem vom 09.09.2026

Am Mittwoch, dem 09.09.2026 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alois Gerten und in Anwesenheit von Bürgermeister Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Spangdahlem statt.

Erstellung einer mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtungswerk) für den kommunalen Forstbetrieb des Forstverbandes Speicher;

Gemeindewald Spangdahlem

Der Ortsgemeinderat Spangdahlem stimmte dem Teilbetriebsplan des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Spangdahlem zu.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Spangdahlem sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinderat Spangdahlem stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Der Ortsgemeinderat erteilte die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben.

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Ortsgemeinde Spangdahlem sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinderat Spangdahlem stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Der Ortsgemeinderat erteilte die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten;

Grundstücksverkauf Spangdahlem Flur 52, Flurstück 278

Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat den Verkauf des gemeindlichen Grundstückes Gemarkung Spangdahlem, Flur 52, Flurstück-Nr. 278, beschlossen.

Sanierung des Tennensportplatzes Spangdahlem;

Zuschuss des Landessportbundes Rheinland-Pfalz an den Sportverein Spangdahlem

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, dem Sportverein Spangdahlem zur vorübergehenden Finanzierung des Differenzbetrages zwischen den Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme und dem bereits beschlossenen Zuschuss einen rückzahlbaren Betrag vorzufinanzieren und hierfür eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Vorfinanzierung ist nach Auszahlung der ausstehenden Fördermittel vollständig an die Ortsgemeinde zurückzuzahlen.

Ortsbürgermeister Gerten wurde ermächtigt, hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Sportverein abzuschließen.