Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Solarpark Am Ilgesgraben“
Abbildung 2: Darstellung Geltungsbereich in topographischer Karte
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.06.2023 öffentlich bekanntgemacht. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte anschließend im Zeitraum vom 12.06.2023 bis 12.07.2023. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch den Ortsgemeinderat Spangdahlem am 03.09.2024 einer Abwägung unterzogen.
Abgrenzung:
Das künftige Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Spangdahlem (ca. 1,5 km Entfernung) und südlich der Ortslage Gransorf (ca. 750 m Entfernung) und in unmittelbarer Nähe der Autobahn A60 (Anschlussstelle Spangdahlem). Östlich des Plangebietes befindet sich ein Mitfahrerparkplatz bzw. die Verkehrstrasse der Landesstraße L46. Im südlichen und westlichen Bereich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen an. In ca. 570 m Entfernung süd-östlicher Richtung beginnt das Areal des militärischen Flugplatzes Spangdahlem. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 14,15 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Spangdahlem, Flur 55:
Flurstücke Nr. 89, 90, 91, 92, 93 (teilw.), 96 (teilw.), 97 (teilw.), 98 (teilw.), 99 (teilw.), 100, 101 (teilw.), 103, 104, 105, 106, 107, 108 (teilw.) und 109 (teilw.).
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Die GP JOULE Projects GmbH aus Reußenköge beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Die Unterbringung der technischen Infrastruktur (z. B. Trafostation, Zentralwechselrichter) wird in Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,50 m erfolgen. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.
Da die geplante PV-FFA im Außenbereich nicht von einem Privilegierungstatbestand erfasst wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Spangdahlem Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Spangdahlem seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren fortgeschrieben.
Offenlagebeschluss:
In seiner Sitzung am 03.09.2024 hat der Ortsgemeinderat Spangdahlem u. a. beschlossen, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Entwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von
Montag, den 07.10.2024 bis einschließlich
Freitag, den 08.11.2024
unter
-{{gt}} Bürgerservice
-{{gt}} Bauleitplanung
-{{gt}} Bebauungspläne im laufenden Verfahren
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können abgerufen bzw. eingesehen werden:
| - | Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. |
| Dem Umweltbericht ist folgende zusätzlichen Anlage beigefügt: |
| - eine Karte mit dem Bestand der Biotoptypen |
| - ein Bericht zur Untersuchung der Avifauna bzw. der betroffenen Vogelarten |
| - eine Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für die Vogelart „Feldlerche“ |
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
Natur- und Landschaftsschutz
| - | Stellungnahme Forstamt Bitburg vom 07.06.2023 |
| (Waldabstände) |
| - | Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 06.07.2023 |
| (Einbindung in das Landschaftsbild) |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 06.07.2023 |
| (Forderung Maßnahmenkonzept Feldlerche, Zaungestaltung, Sicherung Kompensationsflächen) |
| Wasser / Abwasser | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 06.07.2023 |
| (Hinweise zu Gewässern, Starkregen und Oberflächenabfluss) |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 05.07.2023 |
| (Hinweise zu Oberflächenabfluss und Starkregenvorsorge) |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Mainz vom 05.07.2023 |
| (Hinweis auf Wegekreuz und Dohlerkapelle) |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Trier vom 27.06.2023 |
| (Hinweis auf archäologische Fundstellen (Fundplatz und Langmauer), Forderung Magnetometer-Prospektion) |
| Landwirtschaftliche Belange | |
| - | Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 01.06.2023 |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 10.07.2023 |
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 08.11.2024 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 2 HS. 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte bzw. nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung sind.