Der Ortsgemeinderat Spangdahlem hat in seiner Sitzung am 9. September 2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 (1) der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 06.10.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 112, zur Einsicht offen.