Der Stadtrat Speicher hat in seiner Sitzung am 16.09.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt und dem Bürgermeister, dem Stadtbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 06.10.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Rathaus, Bahnhofstraße 36, Zimmer Nr. 107, zur Einsicht offen.