1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Herforst für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 27.01.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Zimmer 107, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-speicher.de, Rubrik „Bürgerhaushalt“, zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Herforst haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Ortsbürgermeisterin oder elektronisch an
Haushalt@vg-speicher.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache gebeten.