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Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land, nebst Wirtschaftsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt, gemäß § 97 Abs. 1 GemO, während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Zweckverband Wasserwerk Trier-Land, Außenstelle Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler, Zimmer 608, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Aus organisatorischen Gründen wird um Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 0651-9798-608 oder per E-Mail an marc.buschmann@trier-land.de gebeten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung beim Zweckverband Wasserwerk Trier-Land, Außenstelle Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Wasserwerk Trier-Land, Außenstelle 54311 Trierweiler, Bischofstraße 7, einzureichen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land wird vor ihrer Beschlussfassung über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Trierweiler, 10.01.2025
Michael Holstein
-Verbandsvorsteher-