Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Speicher abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können ab sofort beantragt werden:
| • | per Post: Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Wahlbüro, Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher |
| • | per E-Mail: wahlen@vg-speicher.de |
| • | per Internet: Onlinebeantragung unter folgendem Link https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=14 |
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Zustellung erfolgt bis 2. Februar 2025!
Ein formloser Antrag ist ebenso möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025, da vorher noch keine Stimmzettel vorliegen.
Für andere Personen dürfen nur Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt. Eine Person kann maximal für 4 Personen bevollmächtigt werden.
Das Briefwahlbüro finden Sie in der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Zimmer 114, Obergeschoss.
Es ist zu den regulären Öffnungszeiten für Sie geöffnet.
Am Freitag, dem 21.02.2025, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr für Sie geöffnet.