Am Montag, den 24.09.2026 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Stefan Willwerding und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Ortsgemeinderates Preist statt. Nachfolgende Beschlüsse wurden gefasst:
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Preist sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO)
Der Ortsgemeinderat stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Die Entlastungen für den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, sofern diese vertreten haben, wurden erteilt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Ortsgemeinde Preist sowie Erteilung der Entlastung gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO)
Der Ortsgemeinderat stellte den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 fest. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Die Entlastungen für den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, sofern diese vertreten haben, wurden erteilt.
Erstellung einer mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtungswerk) für den kommunalen Forstbetrieb des Forstverbandes Speicher;
Gemeindewald Preist
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Teilbetriebsplan des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Preist zu.
Einführung einer Ortsapp
Der Ortsgemeinderat entschied sich für die Einführung einer eigenen Ortsapp auf der Grundlage der Plattform „MeinDorfNet“ bzw. für das Leistungspaket „MeinDorfNet Komplett“ zum Angebotspreis von einmalig 1.785,00 EUR (Brutto) und monatlich 178,50 EUR (Brutto).
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie Zustimmung nach § 36a BauGB;
Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit 3 barrierefreien Wohneinheiten, Garagen und Nebenräumen in der Gemarkung Preist, Flur 16, Flurstück Nr. 109/12 (Am Ringweg)
Aufgrund des Zurückziehens der Bauvoranfrage durch den Antragsteller konnte über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bzw. die Zustimmung nach § 36a BauGB nicht entschieden werden.
Der Ortsgemeinderat nahm die Rücknahme der Bauvoranfrage zur Kenntnis und beschloss jedoch, einer erneuten Antragstellung grundsätzlich positiv gegenüberzustehen. Die abschließende Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit obliege der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Bauvoranfrage zum Neubau einer Lagerhalle auf der Gemarkung Preist, Flur 17, Flurstück Nr. 239 (Friedhofstraße)
Der Ortsgemeinderat beschloss die Vertagung einer Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen aufgrund noch fehlender Angaben.
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Anlagen an der Kyll im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Eifelstrecke – Rückbau und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerkes (EÜ) bei km 144,208 in der Gemarkung Preist
Der Ortsgemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zum Rückbau und zur Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerkes in der Gemarkung Preist.
Veräußerung eines Aufsitzmähers des Bauhofes der Ortsgemeinde Preist
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Verkauf des Aufsitzmähers des Bauhofes zu und ermächtigte Ortsbürgermeister Willwerding zur Tätigung des Verkaufs der Gerätschaften.
Vergaben;
Anschaffung eines Hofladers mit Fahrerkabine
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Lieferung eines Hofladers an die Firma Kleintraktoren Thur aus Arzfeld zum Angebotspreis von 40.415,00 EUR zu vergeben.
Vergaben;
Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Kirch“;
Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz und Ermittlung der zulässigen Einleitungsmenge des Drosselabflusses zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
Der Ortsgemeinderat stimmte der Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanz und Ermittlung der zulässigen Einleitungsmenge des Drosselabflusses zur Niederschlagswasserbewirtschaftung bzgl. des Baugebietes „Bei der Kirch“ zu. Grundlage war das Honorarangebot des Ing.-Büros stratec aus Wittlich für ein geschätztes Zeithonorar in Höhe von 5.097,96 EUR.
Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung beriet und beschloss der Ortsgemeinderat über folgende Punkte:
Ablagerung von Gegenständen auf gemeindeeigenen Grundstücken
Der Ortsgemeinderat stellte klar, dass die Nutzung gemeindeeigener Grundstücke durch Dritte, insbesondere zur Ablagerung oder Lagerung von Gegenständen und Materialien, der vorherigen Zustimmung der Ortsgemeinde bedarf.
Bei bestehenden Nutzungen soll, soweit möglich, zunächst eine einvernehmliche und angemessene Lösung mit den Betroffenen angestrebt werden. Künftige Fälle sollen entsprechend einheitlich gehandhabt werden.
Städtebaulicher Vertrag zur Absicherung externer Kompensationsmaßnahmen für das Baugebiet „Bei der Kirch“
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Vertragsentwurf zwischen der Ortsgemeinde und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm – Untere Naturschutzbehörde – zu und ermächtigte den Ortsbürgermeister zum Vertragsabschluss und zur Beantragung einer zur Maßnahmenabsicherung erforderlichen Baulast.