Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Trier-Land, der Verbandsgemeinde Speicher und der Stadt Trier, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Diese wurden im Rahmen des durchzuführenden Erörterungstermins mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert.
Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 27.07.2023 - Az.: 343-GE-235-13844/2019 - wurde das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grund-wasser aus den Brunnen „Riemenfeld 1 - 4“ und 17 weiteren Brunenn zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom
18.10.2023 bis 31.10.2023
bei den Verbandsgemeindewerken Speicher, Bahnhofstr. 36, 54662 Speicher, Dienstzimmer Nr.: 106
Dienstzeiten: Mo – Fr 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Mo – Mi 14:00 Uhr – 15:30 Uhr, Do 14:00 Uhr – 18:30 Uhr
Die Abschlussbekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.