Titel Logo
Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 41/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung, Bebauungsplan, Solarpark In den Deichen, Herforst

Abbildung 1: Ausschnitt B-Plan-Vorentwurf „Solarpark In den Deichen“

Abbildung 2: Lage Plangebiet in topographischer Karte

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark In den Deichen“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung im Internet / öffentliche Auslegung

Aufstellungsbeschluss:

Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Abgrenzung:

Das künftige Plangebiet schließt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet in Herforst an. Nördlich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie dahinterliegend an Wirtschaftswege und Gehölzstrukturen, im Westen ebenfalls an landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Süden wird durch einen Gewässerverlauf sowie das dahinter liegende Gewerbegebiet begrenzt. Der Osten durch den Verlauf der L46. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 11,6 ha folgende Grundstücke:

Gemarkung Herforst, Flur 1:

Flurstücke Nr.26 (teilw.), 27, 28, 29, 30, 31, 32, 36, 37, 38, 84/6 (teilw.), 86, 87, 89, 90, 91 und 92.

Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:

Die WI Energy GmbH aus Trier beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.

Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,00 m über Geländeniveau. Die Unterbringung der technischen Infrastruktur (z. B. Trafostation, Zentralwechselrichter) wird in Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,00 m erfolgen. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.

Da PV-FFA im Außenbereich – zumindest an der hier vorgesehenen Stelle – nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Herforst Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Herforst seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren fortgeschrieben.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

In seiner Sitzung am 13.09.2023 hat der Ortsgemeinderat Herforst u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von

Montag, den 23.10.2023 bis einschließlich

Mittwoch, den 22.11.2023

unter

  • Bürgerservice
  • Bauleitplanung
  • Bebauungspläne im laufenden Verfahren

oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/

im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.

Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:

Montag bis Mittwoch,

von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,

Donnerstag,

von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,

Freitag,

von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Planung können bis zum 22.11.2023 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.

Herforst, den 6. Oktober 2023
gez. i. V. Gillessen, Erste Beigeordnete