Ausschnitt B-Plan-Vorentwurf „Solarpark Bei Mauerkreuz“
Lage Plangebiet in topographischer Karte
Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Das künftige Plangebiet befindet sich nord-östlich der bebauten Ortslage von Orenhofen (ca. 200 bis 300 m Entfernung). Im Norden wie im Westen grenzt das Plangebiet an die Trasse der K39 (Orenhofen-Speicher), im Westen darüber hinaus an einen Wirtschaftsweg bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche dahinterliegend. Auch im Süden und Osten wird das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingerahmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Größe von ca. 7,7 ha folgende Grundstücke:
Gemarkung Orenhofen, Flur 32:
Flurstücke Nr.101 (teilw.), 103/1, 103/2, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110/1, 110/2, 111, 112, 113/1, 113/2, 114/3, 114/4 (teilw.), 114/5, 114/6, 114/7, 116, 130 (teilw.) 132 und 133 (teilw.).
Die genaue Lage ist aus der nachstehenden, unmaßstäblich verkleinerten Abbildung zu entnehmen.
Die WES Green GmbH aus 54343 Föhren beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit dieser Anlage soll u. a. ein aktiver Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und somit zum Herbeiführen der Energiewende geleistet werden.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,70 m bis 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Die Unterbringung der technischen Infrastruktur (z. B. Trafostation, Zentralwechselrichter) wird in Kompaktstationen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,50 m erfolgen. Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist abschnittsweise die Anpflanzung von Gehölzstreifen vorgesehen.
Da PV-FFA im Außenbereich – zumindest an der hier vorgesehenen Stelle – nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Orenhofen Voraussetzung für deren Errichtung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Ortsgemeinderat Orenhofen seine Zustimmung zum vorliegenden Vorhaben bekundet. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Speicher wird im Parallelverfahren fortgeschrieben.
In seiner Sitzung am 05.09.2023 hat der Ortsgemeinderat Orenhofen u. a. beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung (Teil 1: städtebaulicher Teil, Teil 2: Umweltbericht) sowie weitere Unterlagen – werden in der Zeit von
unter
oder direkt unter dem Link https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/
im Internet veröffentlicht. Dort kann jedermann Einsicht in die vollständigen Vorentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.
Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr.
Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Planung können bis zum 22.11.2023 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.