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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 41/2024
Kindertagesstätten
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Kita Zauberland Speicher

Elternausschusswahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Mittwoch, den 23.10.2024 um 19:00 Uhr laden wir Sie hiermit herzlich ein, sich bei der Elternversammlung mit anschließender Wahl des Elternausschusses für das Kindergartenjahr 2024/2025 aktiv zu beteiligen und zu wählen. Versammlungsort ist die große Turnhalle unserer Kita

Tagesordnung:

  1. Elternabend in den Tandems
  2. Begrüßung durch Stadtbürgermeisterin Frau Thomsen
  3. Hinweise zur Elternversammlung
  4. Wahl des Elternausschusses
  5. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  6. Mitteilungen des Trägers

Die jährliche Elternmitwirkung in der Kita findet in zwei Gremien statt: in der Elternversammlung und dem Elternausschuss.

Die Elternversammlung ist das höchste Gremium der Kita-Eltern; hier findet sich die direkte Meinungs- und Willensbildung der Kita-Elternschaft statt. In der Elternversammlung treffen sich alle Kita-Eltern und können Fragen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Konzeption) stellen und erortern, damit alle Eltern einbezogen werden. Die Elternversammlung hat drei Aulgaben:

  • Entgegennahme von Berichten über,wichtige Entwicklungen*
  • Die,Erörterung grundsätzlicher Fragen"
  • Die Wahl des Elternausschusses

Der Elternausschuss ist die repräsentative Vertretung für alle Fragen, die nicht von einer Elternversammlung behandelt werden. Die stimmberechtigten Mitglieder des Elternausschusses sind durch die Elternversammlung gewählten Vertreter der Elternschaft.

Hauptaufgabe des Elternausschusses ist:

  • Die Forderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita
  • Anregungen zu allen Fragen der Kita-Arbeit zugeben, insbesondere auch pädagogischen und konzeptionellen Fragen
  • Der Träger ist verpflichtet, dem Elternausschuss zu seinen Fragen Antwort zu geben
  • Der Elternausschuss ist nicht zuständig für alle Personalangelegenheiten sowie Fragen, die nur ein einzelnes Kind betreffen.

Die Elternausschuss-Mitglieder üben ein gesetzlich verankertes Ehrenamt aus. Das Ehrenamt ist eine Bürgerpflicht!