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Ausgabe 44/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Eifellandhalle/Konferenzraum der Ortsgemeinde Orenhofen vom 24.10.2024

Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (KAG) in der z. Zt. geltenden Fassung folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1

Höhe der Gebühren

3.1 Eifellandhalle – Außen-, Küchen- und Sanitärbereich

3.2 Für Vereinsfeiern

  • bei ortsansässigen Vereinen  —  200,00 Euro
  • bei auswärtigen Vereinen  —  200,00 Euro

Zusätzlich werden jeweils pauschal 50,00 Euro Reinigungskosten fällig.

Art. 2

Inkrafttreten

Die Änderung der Satzung für die Benutzung der Eifellandhalle/Konferenzraum der Ortsgemeinde Orenhofen tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Orenhofen, den 24. Oktober 2024
gez. Schmitz
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Speicher, den 25. Oktober 2024
gez. Konrad
Bürgermeister