Der Ortsgemeinderat Orenhofen hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der z. Zt. geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (KAG) in der z. Zt. geltenden Fassung folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
3.1 Eifellandhalle – Außen-, Küchen- und Sanitärbereich
3.2 Für Vereinsfeiern
Zusätzlich werden jeweils pauschal 50,00 Euro Reinigungskosten fällig.
Die Änderung der Satzung für die Benutzung der Eifellandhalle/Konferenzraum der Ortsgemeinde Orenhofen tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.