Mit Schreiben vom 28.07.2022 hat das Büro BGHplan, Trier, im Auftrag der Firma JP Joule Projects GmbH, Reußenköge, eine Vereinfachte raumordnerische Prüfung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Spangdahlem, Verbandsgemeinde Speicher, Eifelkreis Bitburg-Prüm, beantragt.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten Fachbehörden und Fachstellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.
Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) und im Regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) enthaltenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem ROP Region Trier ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht folgender raumordnerischer Entscheid:
Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Spangdahlem, Verbandsgemeinde Speicher, ist unter folgenden Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar:
| 1. | In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass von der PV-Anlage keine schädlichen Immissionen ausgehen. So sind u. a. mögliche Blendwirkungen auszuschließen, insbesondere im Zusammenhang mit der Lage im Bauschutzbereich des Flugverkehrs, ggf. ist ein entsprechendes Blendgutachten notwendig. |
| 2. | Für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich besteht ein Planungsvorbehalt. Der vorgesehene Standort ist nicht im aktuellen Flächennutzungsplans der VG Speicher enthalten. Daher ist im Rahmen der Realisierung des Vorhabens ein zweistufiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. |
| 3. | Das Vorhaben liegt teilweise in einem Vorranggebiet der Landwirtschaft. Im weiteren Verfahren sind Aussagen über die agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens auf Belange der Landwirtschaft, bzw. der konkret und/oder mittelbar betroffenen Landwirte zu ergänzen und vertieft darzustellen. |
| 4. | Naturschutzfachlich bedeutsame Vorgaben zu Art und Ausführung des Vorhabens sind im weiteren Planungsprozess zu beachten. |
| 5. | Die wasserschutzfachlichen Vorgaben sind zu berücksichtigen und entsprechend mit der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung abzustimmen. |
| 6. | Das Plangebiet ist im Rahmen einer bodendenkmalpflegerischen Sachverhaltsermittlung durch geophysikalische Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben zu untersuchen. |
| 7. | Die Auflagen des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung, der Westnetz sowie der Bundeswehr sind bei der Errichtung der PV-Anlage zu beachten. |