Zweite Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Am Sportplatz“ der Ortsgemeinde Herforst
Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 08.11.2021 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes nach § 13b BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die erste Offenlage fand im Zeitraum vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 statt. In seiner Sitzung am 25.05.2022 hat der Ortsgemeinderat Herforst die eingegangenen Stellungnahmen sowie das übrige Abwägungsmaterial einer Abwägung unterzogen und anschließend die zweite Offenlage des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ beschlossen.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Offenlage der Planung informieren.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bleibt unverändert. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Gemarkung Herforst, Flur 5, Flurstücke 79/1 und 80 vollständig. Das Plangebiet befindet sich am süd-östlichen Ortsrand der Ortslage Herforst, östlich der Verkehrsanlage „Leimertsheck“, über die auch die Zufahrt ins Plangebiet erfolgen wird. Zudem soll das neue Wohngebiet von Norden und Süden jeweils über einen Fußweg erreichbar sein. Nördlich wird das Plangebiet durch das bestehende Wohngebiet begrenzt. Im Osten grenzt das Gebiet an den Wald (Gemarkung Arenrath). Südlich grenzt das Plangebiet an einen Wirtschaftsweg und das örtliche Sportplatzgelände. Die westliche Grenze wird durch die Straße „Leimertsheck“ und der daran bestehenden Wohnbebauung gebildet. Die genaue Lage des Gebietes ist aus der beigefügten, unmaßstäblich verkleinerten Planskizze ersichtlich.
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Deckung des bestehenden Eigenbedarfs. Darüber hinaus soll für die Zukunft die bauliche Weiterentwicklung in der Ortsgemeinde Herforst gesichert werden.
Zweite Offenlage
Der Ortsgemeinderat Herforst hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 die Überarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Am Sportplatz“ entsprechend des Abwägungsergebnisses sowie die zweite öffentliche Auslegung beschlossen.
Entsprechend dieses Beschlusses liegen die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ mit Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung sowie weiterer Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und zwar im Zeitraum von
Montag, 21.11.2022
bis
Mittwoch, 21.12.2022
zur allgemeinen Information öffentlich aus.
In dieser Zeit liegt die Planung im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher zu jedermanns Einsicht bereit. Der Plan ist einzusehen:
Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr- 15.30 Uhr,
Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,
Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.
Darüber hinaus kann die Planung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon: 0 65 62 / 64-42) auch während der übrigen Dienststunden eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Startseite der Internetpräsentation der Verbandsgemeinde Speicher (www.vg-speicher.de) unter
=> Bürgerservice
=> Bauleitplanung / Bebauungspläne im laufenden Verfahren
=> Herforst
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und sich auch auf elektronischem Wege zur Planung äußern.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 21.12.2022 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher (Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) eingebracht werden.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf „Am Sportplatz“ der Ortsgemeinde Herforst