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Ausgabe 45/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Feriengebiet Bitburger Land“ für das Jahr 2025 liegt mit dem Wirtschaftsplan ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Zimmer 202, zur Einsichtnahme aus.

Innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung und dem Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Feriengebiet Bitburger Land“ für das Jahr 2024 eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen.

Bitburg, 30.10.2024
Zweckverband „Feriengebiet Bitburger Land“
Janine Fischer
Verbandsvorsteherin und Bürgermeisterin