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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 45/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf „Wiedenhofen - 1. Änderung“, Speicher

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes

„Wiedenhofen - 1. Änderung“ der Stadt Speicher

Der Stadtrat Speicher hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 die Aufstellung des v. g. Bebauungsplanes nach § 13a BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Planung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Offenlage der Planung informieren.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich zentral gelegen in der Stadt Speicher und umfasst das Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 23, Flurstück Nr. 58 (ehemaliger Festplatz). Es wird eingegrenzt

- im Westen durch die Verkehrsanlage „Altstraße“,

- im Osten durch ein bebautes Wohngrundstück,

- im Norden durch die Verkehrsanlagen „Alt- und Schulstraße“ und

- im Süden durch einen Seitenarm der Verkehrsanlage „Schulstraße“.

Planungsziel

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für den Bau einer temporären Kindertagesstätte. Durch die künftige Schließung der in Trägerschaft der „Vereinigung der Vinzentinerinnen e. V.“ befindlichen Kindertagesstätte mussten zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen kurz- und langfristige Lösungen gefunden bzw. geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Wiedenhofen“ in seiner derzeit gültigen Fassung sieht jedoch Festsetzungen vor, die dem geplanten Bauvorhaben der Stadt Speicher an dieser Stelle entgegenstehen. Eine entsprechende Änderung des zugrunde liegenden Baurechts ist somit geboten.

Offenlage

In seiner o. g. Sitzung hat der Stadtrat Speicher u. a. beschlossen, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Entwürfe zum Bebauungsplan - bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung werden in der Zeit von Montag, 18.11.2024 bis Freitag, 20.12.2024 unter

- Bürgerservice

- Bauleitplanung

- Bebauungspläne im laufenden Verfahren

oder direkt unter dem Link

https://www.vg-speicher.de/buergerservice/bauleitplanung/bplaene-im-laufenden-verfahren/

im Internet veröffentlicht. Dort kann jeder Einsicht in die vollständigen Entwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese downloaden und sich auf elektronischem Wege zur Planung zu äußern.

Ergänzend besteht durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Speicher, Erdgeschossflur im Bereich Zimmer 015, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Auslegung erfolgt im o. g. Zeitraum. Die Unterlagen sind einzusehen während der untenstehenden Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache:

Montag bis Mittwoch, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr,

Donnerstag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr,

Freitag, von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr.

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten bitten wir Sie jedoch generell um vorherige Terminvereinbarung.

Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 20.12.2024 grundsätzlich elektronisch an die E-Mail-Adresse a.neufang@vg-speicher.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 6 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Speicher, den 5. November 2024
gez. Thomsen, Stadtbürgermeisterin