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Et Bletchen VG Speicher
Ausgabe 45/2025
Aus den Gemeinden
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Herforst: Widmungsverfügung

Aufgrund des § 36 Abs. 1 S. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473) in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. I S. 236) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 487) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Herforst vom 18. September 2025 wird hiermit die nachfolgende Verkehrsanlage, welche sich in der Baulast der Ortsgemeinde Herforst befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Peter-Meiers-Straße

Die Widmung erstreckt sich über die Flurstücke Gemarkung Herforst, Flur 4, Nr. 81/3 und 165/5.

Die Darstellung der gewidmeten Verkehrsfläche kann dem beigefügten, unmaßstäblich verkleinerten Plan entnommen oder innerhalb der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Zimmer 17 (Erdgeschoss), Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Speicher, Bahnhofstraße 36, 54662 Speicher, schriftlich oder zur Niederschrift einzu­legen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Nähere Hinweise hierzu sind im Internet unter https://www.vg-speicher.de/elektronische-kommunikation/ einsehbar.

Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist beim Kreisrechtsausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bit­burg, schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form eingelegt wird. Im zu­letzt genannten Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur zu versehen. Nähere Hinweise hierzu sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (https://www.bitburg-pruem.de) im Impressum aufgeführt.

54662 Speicher, den 27. Oktober 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
gez. Konrad, Bürgermeister