Am Dienstag, 28.10.2025 fand unter Vorsitz von Stadtbürgermeisterin Birthe Thomsen und im Beisein von Bürgermeister Marcus Konrad eine Sitzung des Stadtrates Speicher statt. Nachfolgende Beschlüsse wurden gefasst:
3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ (Regelverfahren)
a) Abwägungen der Eingaben aus der Offenlage (aus dem Verfahren nach § 13a BauGB)
b) Billigung des Planentwurfes
c) Offenlagenbeschluss
Der Stadtrat nahm die erforderlichen Abwägungen aus der Offenlage vor und erkannte die überarbeiteten Planentwurfsunterlagen an. Weiterhin beschloss der Stadtrat die erneute Offenlage auf Basis der anerkannten überarbeiteten Planentwurfsunterlagen.
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Niederbüsch"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Vorentwurfes
c) Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
Der Stadtrat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Niederbüsch“ im Regelverfahren. Den vorliegenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Niederbüsch“ wurde zugestimmt. Ebenso beschloss der Stadtrat die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB;
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Multisportanlage auf dem Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 27, Flurstück Nummer 34/2 (Am Sportplatz
Der Stadtrat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Multisportanlage auf dem Grundstück Gemarkung Speicher, Flur 27, Flurstück Nummer 34/2 (Am Sportplatz).
Landesförderung "Regionales Zukunftsprogramm";
Grundsatzbeschluss über den Abriss der Brunnenanlage und die Neugestaltung dieses Bereiches auf dem Marktplatz der Stadt Speicher
Der Stadtrat Speicher beschloss, dass die alte Brunnenanlage auf dem Marktplatz abgerissen werden soll. Weiterhin wurde beschlossen, die freiwerdende Fläche mit einem Wasserspiel, als ebenerdige Bodendüsenanlage, zu gestalten.
Das Budget für diese Umgestaltungsmaßnahme richtet sich nach der im Regionalen Förderprogramm angemeldete Maßnahme Nr. 1.4.7 und beträgt inkl. der bereits gemeldeten Haushaltsmittel 130.000,- €. Die Stadtbürgermeisterin, wurde zur stufenweisen Vergabe von Fachplanungsleistungen ermächtigt.
Sachstand archäologische Untersuchungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet III";
Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Zur Vermeidung unverhältnismäßiger Aufwendungen in Bezug auf Zeit und Kosten beschloss der Stadtrat die Planung anzupassen. Die für das Gebiet erforderlichen Retentionsanlagen werden, so weit wie notwendig, nach Norden verlagert. Die „freiwerdende“ südliche (archäologische Fund-) Fläche soll anschließend so für Kompensationszwecke genutzt werden, dass die Hinzunahme externer Kompensationsflächen möglichst nicht erforderlich wird. Alternativ soll dazu geprüft werden, ob die Möglichkeit bestünde, die Retentionsanlagen teilweise so im Geltungsbereich anzulegen, dass bauliche Maßnahmen in den Verdachtsflächen nicht notwendig werden.
Gewährung von Zuschüssen; Tennisclub Speicher 1978 e. V. wg. Abriss des Clubhauses
Der Stadtrat Speicher beschloss, dem Tennisclub Speicher 1978 e. V. eine Zuwendung in Höhe von 6.250,00 Euro für die Entsorgungskosten für den Abriss des alten Clubhauses zu gewähren.